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Die abscheuliche Seite von Botox

Das Nervengift Botox, das zur kosmetischen Straffung von Zornesfalten Pharmafirmen neue Umsätze erschloss, hat nicht nur »verschönernde«, sondern eine wirklich abscheuliche Seite, wie nano weiß: der aufgrund seiner medizinischen Anwendung vorgeschriebene LD<sub>50</sub>-Mäusetest. Dabei können Labormäuse bei vollem Bewusstsein, aber mit zunehmenden Lähmungserscheinungen, einen schleichenden Tod über mehrere Tage sterben.

Was mir in der Anwendung bei Schlaganfallpatienten und Dystonien vertretbar erscheint, ist für die Glättung von Falten völlig unangemessen. Fast schon treudoof wirkt dazu die Stellungnahme des Bundesinstitutes für Arzneimittel und Medizinprodukte, daß Firmen bei der Suche nach Alternativtests »ermutigt und beraten« werden. Außerdem könne man die Pharmafirmen nicht zur Anwendung eines Alternativtests zwingen.

Ohne den Pharmabetrieb zu kennen, wie wäre es denn mit folgendem Vorschlag: Man verbietet die Anwendung des LD50-getesteten Botox für die Schönheitschirurugie, und nutzt diese gleichzeitig zur Etablierung eines Alternativtests für »Schönheitspräparate«. Der tötet zwar auch Mäuse, aber wenigstens nicht so grausam.

Das geht nicht? Komisch: Was in die eine Richtung möglich ist, das sollte doch im umgekehrten Fall nicht verstellt sein, oder?

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