Was unter dem sperrigen Titel Jugendmedienschutz-Staatsvertrag daherkommt und ab 2011 geltendes Recht sein soll, ist nach allem, was man im Internet findet, für Juristen ein Monstrum, und für Nichtjuristen wie mich ungeniessbar. Wer es versuchen möchte: bei der Landesregierung Baden-Württemberg findet man den Originaltext.
Ich halte mich deshalb an den Rat des Strafrechtlers Udo Vetter auf seinem law blog: Dies ist ein Blog, das »(auch) tagesaktuelle, gesellschaftlich relevante Themen« diskutiert, und ist damit ein redaktionelles Angebot. Für Jugendliche unter 16 Jahren ist das ein oder andere hier vielleicht etwas sperrig, aber deren Gesundheit gefährdet es nicht.
Ergänzung: Auch bei netzpolitik.org und dem zitierten law blog kann der geneigte Leser – sollte es einen Leser meines verlängerten Gedächtnisses geben – ein paar Juristenmeinungen abholen.
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