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Körperverletzung und Sklavenhandel?

Einen interessanten neuen Aspekt liefert der französisch-schwedische Entwickler und Web-Designer Aral Balkan in seinem Zeit-Artikel Wir sind alle Cyborgs: Was wäre, wenn wir die Handys und sonstigen digitalen Assistenten als Teil des eigenen Ichs oder verlängertes Gedächtnis betrachten würden? Statt die konventionelle Sichtweise beizubehalten, dass sich große Internet-Konzerne der Spionage auf meinen digitalen Assistenten bedienen? »Zum einen wäre Überwachung nicht länger nur ein Abfangen von Signalen, sondern Körperverletzung. … Zum anderen wird dadurch deutlich, dass wir keine digitale Bill of Rights … brauchen. Alles, was wir tun müssen, ist, die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte – die Rechte, die wir uns bereits selbst gegeben haben – im digitalen Zeitalter anzuwenden.« Meine Verweigerung von Facebook und WhatsApp ist also der Schutz meiner körperlichen Unversehrtheit!

Noch weiter geht dort der zweite aufgeworfene Gedanke, dass nämlich die Daten über mich deckungsgleich mit meinem Ich sind, quasi eine digitale Kopie. In diesem Sinne ist das Silicon Valley die moderne Version der East India Company, und die Datenerhebung der einschlägigen Firmen ist digitale Massenhaltung von Menschen oder Sklavenhandel, was ja schon lange ein lukratives Geschäft ist.

Ein – wie ich meine – erlaubter Gedanke…

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